Ausführungsbürgschaft

Verlässlicher Schutz für Bauprojekte – ohne Papierkram.

Bauprojekte sorgenfrei absichern mit unserer Ausführungsbürgschaft

Bei größeren Bau- oder Dienstleistungsaufträgen erwarten viele Auftraggeber eine Absicherung: Die Ausführungsbürgschaft. Sie garantiert, dass alle vertraglich vereinbarten Leistungen sach- und fristgerecht ausgeführt werden – und dass im Fall von Mängeln oder Nichterfüllung ein finanzieller Ausgleich besteht.

Als Unternehmer profitieren Sie dabei doppelt: Sie vermeiden Kapitalbindung durch Sicherheitsleistungen und treten gleichzeitig als verlässlicher Partner auf.

Ausführungsbürgschaft für Bau und Handwerk

Die Ausführungsbürgschaft schützt beide Seiten – und stärkt Ihre Position bei öffentlichen und privaten Aufträgen.

Ausführungsbürgschaft

Was ist eine Ausführungsbürgschaft?

Eine Ausführungsbürgschaft sichert die ordnungsgemäße, vollständige und fristgerechte Umsetzung eines Auftrags ab – von der ersten Bauphase oder Leistungserbringung bis zur finalen Abgabe. Sie schützt den Auftraggeber, falls der Auftragnehmer seine vertraglichen Pflichten nicht wie vereinbart erfüllt.


Ob es um Verzögerungen, Mängel oder unvollständige Leistungen geht: Die Bürgschaft greift genau dann, wenn das Projekt nicht wie geplant abgeschlossen wird. Der Bürge – meist ein Versicherer – übernimmt in diesem Fall die vertraglich abgesicherten Ansprüche.

Ausführungsbürgschaft

Ablauf Anzahlungsbürgschaft

Bei umfangreichen und kostspieligen Aufträgen werden Anzahlungen vertraglich festgehalten bzw. vereinbart. Die Anzahlung wird mit einer genauen Summe vertraglich erfasst. Meist geschieht dies, damit der Auftragnehmer bei längeren Aufträgen mit erhöhtem Einsatz, z.B. Baumaterialien, nicht zu viele finanzielle Leistungen im Vorfeld erbringen muss, da dieser die Zahlungen für seine erbrachte Leistung, je nach Vertrag, meistens erst nach vollständiger Abgabe des Auftrages erhält. Beide Seiten sind somit abgesichert.

Doch auch bei Herstellern jeglicher Art, werden Anzahlungsbürgschaften angewendet. Sobald der Auftraggeber eine hohe Stückzahl in Auftrag gibt, muss der Hersteller mit seinen Maschinen, Materialien, Personalkosten und einiges mehr in Vorleistung gehen.

Der Auftraggeber sichert sich, zum Beispiel im Falle einer Insolvenz, den im Vorfeld vertraglich festgelegten Betrag. Das ist eine wesentliche Erleichterung für den Auftragnehmer, der mit diesen Mitteln in Vorleistungen gehen kann, um den Auftrag zügig und komplikationsfrei ausführen zu können.

Ausführungsbürgschaft

Wofür wird eine Ausführungsbürgschaft eingesetzt?

Die Ausführungsbürgschaft sichert alle vertraglich vereinbarten Leistungen und Abläufe bis zur vollständigen Fertigstellung eines Auftrags ab. Sie stellt sicher, dass der Auftragnehmer seine Pflichten zuverlässig erfüllt – von der Ausführung über die Qualität bis hin zum vereinbarten Übergabezeitpunkt.

Gerade bei größeren Bauprojekten, industriellen Fertigungen oder öffentlichen Aufträgen ist diese Art der Bürgschaft ein zentrales Instrument, um Vertragsrisiken zu minimieren.

Mit einer Ausführungsbürgschaft werden insbesondere die Pflichten des Auftragnehmers abgesichert, darunter:

  • die termingerechte Umsetzung der vereinbarten Leistung
  • die Einhaltung der Qualität gemäß Vertrag
  • die vollständige Ausführung bis zur Abnahme
Sollte es zu Mängeln, Verzögerungen oder einer Nicht-Erfüllung kommen, kann der Auftraggeber auf die Bürgschaft zugreifen und finanzielle Schäden kompensieren lassen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Eine Ausführungsbürgschaft sichert die ordnungsgemäße, vollständige und fristgerechte Umsetzung eines Auftrags ab – von der ersten Bauphase oder Leistungserbringung bis zur finalen Abgabe. Sie schützt den Auftraggeber, falls der Auftragnehmer seine vertraglichen Pflichten nicht wie vereinbart erfüllt.

Ob es um Verzögerungen, Mängel oder unvollständige Leistungen geht: Die Bürgschaft greift genau dann, wenn das Projekt nicht wie geplant abgeschlossen wird. Der Bürge – meist ein Versicherer – übernimmt in diesem Fall die vertraglich abgesicherten Ansprüche.

  • Sicherheit für den Auftraggeber: Bei mangelhafter oder nicht erbrachter Leistung entsteht kein finanzieller Schaden.

  • Vertrauen für den Auftragnehmer: Sie zeigen Verlässlichkeit, ohne Liquidität zu binden.

  • Stabilität im Projektverlauf: Auch bei Vertragsänderungen bleibt die wirtschaftliche Sicherheit gewahrt.

Die Ausführungsbürgschaft ist damit ein wichtiger Bestandteil professioneller Auftragsabwicklung – gerade im Baugewerbe, bei kommunalen Projekten oder bei industriellen Dienstleistern.

Ihre Anfrage wird in der Regel zeitnah und ohne lange Wartezeiten bearbeitet – oft noch am selben Tag. Nach dem Eingang prüfen wir Ihre Angaben und führen eine Bonitätsprüfung durch, wie sie bei Bürgschaften üblich ist. Im Anschluss erhalten Sie maßgeschneiderte Angebote, passend zur gewünschten Bürgschaftsart, zur Bürgschaftssumme und zu den Anforderungen Ihres Auftraggebers.
Die Kosten für eine Ausführungsbürgschaft liegen in der Regel bei rund 1,5 % der Bürgschaftssumme pro Jahr. Der genaue Beitrag hängt dabei maßgeblich von Ihrer Bonität ab: Je besser die Bewertung, desto günstiger die Konditionen. Unternehmen mit sehr guter Zahlungsfähigkeit profitieren oft von deutlich reduzierten Tarifen. Zusätzliche Vergünstigungen sind möglich, wenn Sicherheiten beim Bürgschaftsgeber hinterlegt werden – z. B. Guthaben, Abtretungen oder Sachwerte.
Sobald Ihre Anfrage bei uns eingeht – inklusive der benötigten Unternehmensdaten – beginnt unser Team mit der sofortigen Bearbeitung. Wir führen eine Bonitätsprüfung durch, die als Grundlage für die Auswahl passender Bürgschaftsversicherungen dient. Anschließend stellen wir Ihnen maßgeschneiderte Angebote zusammen und melden uns zeitnah persönlich bei Ihnen zurück – inklusive aller wichtigen Informationen zur empfohlenen Bürgschaft und dem weiteren Ablauf.
Die Bürgschaft wird von spezialisierten Versicherungsgesellschaften ausgestellt, die auf gewerbliche Bürgschaftslösungen fokussiert sind und über langjährige Erfahrung in diesem Bereich verfügen.
Grundsätzlich kann jeder Auftraggeber eine Bürgschaft akzeptieren – egal ob öffentlich, gewerblich oder privat. Wichtig ist jedoch: Die Akzeptanzbedingungen sollten im Vorfeld vertraglich klar geregelt und mit dem Auftraggeber abgestimmt sein – zum Beispiel im Rahmen des Bauvertrags, der Leistungsbeschreibung oder der Ausschreibung.
Sie senden uns einfach Ihre Anfrage – ganz unkompliziert über unser Online-Formular. Nach Eingang prüfen wir die Angaben und führen eine Bonitätsprüfung durch, wie sie bei Bürgschaftsversicherungen üblich ist. Sobald die Angebote vorliegen, treten wir persönlich mit Ihnen in Kontakt, erklären die Optionen im Detail und begleiten Sie bei den nächsten Schritten.