Bürgschaft Altersteilzeit
Verlassen Sie sich auf eine verlässliche Bürgschaft bei Altersteilzeit – angepasst an Ihr Unternehmen.
Sicherheit für die Freistellungsphase
Ihre Bürgschaftslösung für die Freistellungsphase
Schützen Sie sich als Arbeitgeber und Ihren Arbeitnehmer vor Zahlungsausfällen in der Freistellungsphase – mit individuellen Bürgschaftslösungen.
Was bedeutet eine Bürgschaft für Altersteilzeit?
Die Höhe der Bürgschaft richtet sich dabei nach dem angesparten Zeitguthaben. Dieses bildet die finanzielle Grundlage, die im Ernstfall abgesichert wird – beispielsweise angesammelte Überstunden oder Gutschriften aus der Arbeitsphase.
Ablauf der Altersteilzeit-Bürgschaft
Das Modell der Altersteilzeit ermöglicht es Arbeitnehmern, den Übergang in den Ruhestand fließend zu gestalten. Besonders häufig kommt dabei das sogenannte Blockmodell zum Einsatz: In der ersten Phase („Arbeitsphase“) wird wie gewohnt gearbeitet – jedoch bei verminderter Bezahlung. Die Differenz wird als Zeit- oder Wertguthaben angespart.
In der anschließenden „Freistellungsphase“ ruht die Arbeit vollständig, das Gehalt wird jedoch aus dem angesparten Guthaben weiterhin gezahlt. Genau an dieser Stelle greift die Bürgschaft für Altersteilzeit: Sie schützt das Zeitwertkonto, falls der Arbeitgeber beispielsweise insolvent wird und die Auszahlung des Gehalts gefährdet ist.
So profitieren Arbeitnehmer von Planungssicherheit – und Arbeitgeber erfüllen gesetzliche Anforderungen zur Absicherung des Modells.
Vorteile der Bürgschaft für Altersteilzeit
Vorteile dieser Bürgschaftsart:
- Absicherung der Zeitwertkonten
- Bürgschaft haftet bei Insolvenz
- Rechtssicherheit für Arbeitgeber
- Arbeitnehmer ist abgesichert







Häufig gestellte Fragen (FAQ) - Bürgschaft für Altersteilzeit
Füllen Sie das untenstehende Anfrageformular vollständig aus. Nach Prüfung Ihrer Angaben erhalten Sie von uns passende Angebote und – nach erfolgreicher Auswahl – die entsprechende Bürgschaftsurkunde direkt von der Versicherungsgesellschaft.
