Bauhandwerkersicherung

Schützen Sie Ihre Ansprüche im Bauvertrag mit der richtigen Bürgschaft.

Sicherheit für Handwerksbetriebe auf der Baustelle

Wer als Bauunternehmer oder Handwerksbetrieb tätig ist, geht oft in Vorleistung – sei es durch Materialbeschaffung, Planung oder Arbeitsstunden. Doch was passiert, wenn der Auftraggeber plötzlich zahlungsunfähig ist oder Rechnungen nicht begleicht?

Genau dafür gibt es die Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB. Sie erlaubt es Ihnen als Auftragnehmer, eine Sicherheit für Ihre vertraglich vereinbarte Leistung zu verlangen.


Mit einer passenden Bürgschaft erhalten Sie diese Absicherung ohne Ihr Gegenüber finanziell zu überfordern – und sichern gleichzeitig Ihr Unternehmen gegen unnötige Verluste ab.

Bauhandwerkersicherung beantragen

Mit der Bauhandwerkersicherung schützen Sie Ihre Leistungen vor Zahlungsausfällen – rechtlich wirksam, wirtschaftlich sinnvoll und einfach beantragbar.
Bauhandwerkersicherung

Was heißt Bauhandwerkersicherungsbürgschaft?

Die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft dient dazu, Zahlungsansprüche des Auftragnehmers bei Bauverträgen abzusichern, wenn Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers bestehen. Rechtsgrundlage ist § 650f BGB, der seit Januar 2018 den früheren § 648a BGB ersetzt.
Die Bürgschaft greift, wenn der Auftragnehmer – etwa ein Bauunternehmen oder Handwerksbetrieb – vorleistet und eine Sicherheit für die zu erwartende Vergütung verlangt. Sie schützt damit zuverlässig vor Zahlungsverzug, Ausfällen oder Insolvenzrisiken auf Auftraggeberseite.
Bauhandwerkersicherung

Absicherung durch die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft

Die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft dient der Absicherung von Vergütungsansprüchen für bereits erbrachte Leistungen, die nach Fertigstellung des Bauprojekts zur Zahlung fällig werden. Kommt es zu Zahlungsverzug oder einer Insolvenz des Auftraggebers, greift die Bürgschaft und schützt den Auftragnehmer vor finanziellen Ausfällen – selbst nach vollständiger Leistungserbringung.

In der Regel wird die Höhe der geforderten Sicherheit auf die gesamte Auftragssumme zuzüglich eines Aufschlags von rund 10 % für mögliche Nebenkosten angesetzt. So werden auch Kosten für z. B. Nacharbeiten, Materialanpassungen oder Lieferverzögerungen berücksichtigt.

Bei öffentlichen Auftraggebern ist eine solche Absicherung in der Praxis meist nicht erforderlich, da diese als insolvenzfest gelten. Deshalb wird in solchen Fällen keine Bauhandwerkersicherung verlangt oder abgeschlossen.

Bauhandwerkersicherung

Vorteile der Bauhandwerkersicherungsbürgschaft

Die Bauhandwerkersicherung ist ein wirksames Instrument, um finanzielle Ausfälle im Bauprojekt frühzeitig zu vermeiden. Sie empfiehlt sich immer dann, wenn Auftragnehmer in Vorleistung gehen – insbesondere bei größeren Bauvorhaben mit privaten oder gewerblichen Auftraggebern. Mit der passenden Bürgschaft sichern Sie sich gegen Zahlungsausfälle, Insolvenzen oder Komplikationen im Projektverlauf ab – und schaffen gleichzeitig eine stabile Verhandlungsbasis.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
  • Absicherung des Werklohnanspruchs
  • Recht auf Sicherheit einfordern
  • Finanzielles Risiko deutlich senken
  • Erbrachte Vorleistungen absichern
Häufig gestellte Fragen (FAQ) - Bauhandwerkersicherung
Die Kosten für eine Bauhandwerkersicherungsbürgschaft richten sich in erster Linie nach der Bonität Ihres Unternehmens. Im Durchschnitt liegen die Beiträge bei bis zu 3 % der Bürgschaftssumme pro Jahr – je nach Anbieter, Laufzeit und Risikobewertung. Je besser Ihre Bonität, desto günstiger wird die Bürgschaft. Zusätzliche Preisnachlässe sind möglich, wenn Sie dem Versicherer Sicherheiten wie Rücklagen, Abtretungen oder Bürgschaftsrahmen einreichen.
Die Rückgabe der Bürgschaft erfolgt in der Regel nach vollständiger Vertragserfüllung – also wenn alle Leistungen erbracht und vom Auftraggeber abgenommen wurden. Erst dann händigt der Auftraggeber die Bürgschaftsurkunde an Sie zurück.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert – je nach Umfang und Vollständigkeit der Unterlagen – in der Regel bis zu 5 Werktage. Nach erfolgreicher Bonitätsprüfung und Prüfung aller eingereichten Informationen erstellen wir für Sie passgenaue Bürgschaftsangebote, abgestimmt auf Ihre Branche, das Projekt und die gewünschte Bürgschaftsart.
Nachunternehmer und Auftragnehmer im Baugewerbe haben gemäß § 650f BGB das Recht, vom Auftraggeber eine Sicherheit für ihre Werklohnansprüche zu verlangen – in Form einer Bauhandwerkersicherungsbürgschaft. Kommt der Auftraggeber dieser Aufforderung nicht nach, kann der Anspruchsteller – nach angemessener Fristsetzung – vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen.
Die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft wird von spezialisierten Versicherungsgesellschaften mit Sitz in Deutschland ausgestellt. Nach Prüfung Ihrer Anfrage und Bonität vergleichen wir geeignete Anbieter und wählen in Abstimmung mit Ihnen den passenden Versicherer mit dem besten Angebot aus.