Bauhandwerkersicherung
Sicherheit für Handwerksbetriebe auf der Baustelle
Wer als Bauunternehmer oder Handwerksbetrieb tätig ist, geht oft in Vorleistung – sei es durch Materialbeschaffung, Planung oder Arbeitsstunden. Doch was passiert, wenn der Auftraggeber plötzlich zahlungsunfähig ist oder Rechnungen nicht begleicht?
Genau dafür gibt es die Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB. Sie erlaubt es Ihnen als Auftragnehmer, eine Sicherheit für Ihre vertraglich vereinbarte Leistung zu verlangen.
Mit einer passenden Bürgschaft erhalten Sie diese Absicherung ohne Ihr Gegenüber finanziell zu überfordern – und sichern gleichzeitig Ihr Unternehmen gegen unnötige Verluste ab.
Bauhandwerkersicherung beantragen
Was heißt Bauhandwerkersicherungsbürgschaft?
Absicherung durch die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft
In der Regel wird die Höhe der geforderten Sicherheit auf die gesamte Auftragssumme zuzüglich eines Aufschlags von rund 10 % für mögliche Nebenkosten angesetzt. So werden auch Kosten für z. B. Nacharbeiten, Materialanpassungen oder Lieferverzögerungen berücksichtigt.
Bei öffentlichen Auftraggebern ist eine solche Absicherung in der Praxis meist nicht erforderlich, da diese als insolvenzfest gelten. Deshalb wird in solchen Fällen keine Bauhandwerkersicherung verlangt oder abgeschlossen.
Vorteile der Bauhandwerkersicherungsbürgschaft
- Absicherung des Werklohnanspruchs
- Recht auf Sicherheit einfordern
- Finanzielles Risiko deutlich senken
- Erbrachte Vorleistungen absichern







