Anzahlungsbürgschaft

Schützen Sie Kundenzahlungen und bleiben Sie finanziell flexibel.

Zahlungssicherheit für Ihre Kunden – Vertrauen für Ihr Unternehmen.

Wenn Auftraggeber vorab bezahlen, erwarten sie Sicherheit. Mit einer Anzahlungsbürgschaft bieten Sie genau das – ohne Ihre Liquidität zu belasten. Ob Bauprojekt, Maschinenbestellung oder individuelle Leistung: Sie sichern Anzahlungen rechtssicher ab und zeigen zugleich Verlässlichkeit als Partner. Der Antrag? Schnell, digital und ohne Umwege.

Anzahlungsbürgschaft – Kundenzahlungen absichern, Vertrauen stärken

Mit einer Anzahlungsbürgschaft stärken Sie Ihre Verhandlungsposition und geben Kunden die nötige Sicherheit – besonders bei hohen Summen oder neuen Geschäftsbeziehungen.

Anzahlungsbürgschaft

Was ist eine Anzahlungsbürgschaft?

Eine Anzahlungsbürgschaft schützt Auftraggeber, die im Voraus zahlen – etwa bei Bauvorhaben, Maschinenbestellungen oder individuellen Leistungen. Kommt es zu Ausfällen oder Problemen bei der Lieferung, springt der Bürge ein und sichert die geleistete Anzahlung ab. Für Ihr Unternehmen bedeutet das: mehr Vertrauen bei Ihren Kunden – ohne Ihre Liquidität zu binden.

Anzahlungsbürgschaft

Ablauf Anzahlungsbürgschaft

Bei umfangreichen und kostspieligen Aufträgen werden Anzahlungen vertraglich festgehalten bzw. vereinbart. Die Anzahlung wird mit einer genauen Summe vertraglich erfasst. Meist geschieht dies, damit der Auftragnehmer bei längeren Aufträgen mit erhöhtem Einsatz, z.B. Baumaterialien, nicht zu viele finanzielle Leistungen im Vorfeld erbringen muss, da dieser die Zahlungen für seine erbrachte Leistung, je nach Vertrag, meistens erst nach vollständiger Abgabe des Auftrages erhält. Beide Seiten sind somit abgesichert.

Doch auch bei Herstellern jeglicher Art, werden Anzahlungsbürgschaften angewendet. Sobald der Auftraggeber eine hohe Stückzahl in Auftrag gibt, muss der Hersteller mit seinen Maschinen, Materialien, Personalkosten und einiges mehr in Vorleistung gehen.

Der Auftraggeber sichert sich, zum Beispiel im Falle einer Insolvenz, den im Vorfeld vertraglich festgelegten Betrag. Das ist eine wesentliche Erleichterung für den Auftragnehmer, der mit diesen Mitteln in Vorleistungen gehen kann, um den Auftrag zügig und komplikationsfrei ausführen zu können.

Anzahlungsbürgschaft

Für wen ist die Anzahlungsbürgschaft geeignet?

Diese Bürgschaftsform ist ideal für Unternehmen, die regelmäßig Anzahlungen von Kunden erhalten, z. B.:

  • Bau- und Handwerksbetriebe
  • Hersteller von Anlagen, Maschinen, Einbauten
  • Dienstleister mit individuellen Projektkosten
  • Unternehmen mit langen Liefer- oder Vorlaufzeiten
Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Mit einer Anfrage bei online-buergschaften.de erhalten Sie Zugang zu einem schnellen, digitalen und transparenten Verfahren – ganz ohne komplizierte Bankgespräche oder Papierkram. Unsere Plattform ermöglicht:

 

  • Schnelle Antragstellung in wenigen Minuten

  • Digitale Bürgschaftsurkunde – direkt nutzbar nach Freigabe

  • Faire Konditionen & transparente Tarife

  • Kompetente Unterstützung durch unser erfahrenes Team

  • 100 % digitale Abwicklung – auch mobil

Die Plattform ist speziell auf gewerbliche Kunden zugeschnitten und vereinfacht den Zugang zu Bürgschaftsversicherungen für Bau, Industrie, Handwerk und Dienstleistung.

Immer dann, wenn Ihr Kunde eine Anzahlung leistet, bevor die Leistung erbracht wurde – z. B. bei:

 

  • Bauverträgen mit Vorleistungen

  • Maschinen- oder Anlagenbau

  • IT-Projekten mit Projektbeginn vor Abschlusszahlung

  • Handwerksaufträgen, bei denen individuelle Materialien bestellt oder vorgefertigt werden

Die Anzahlungsbürgschaft schützt den Auftraggeber, falls die Leistung nicht wie vereinbart erbracht wird – und baut Vertrauen auf, besonders bei neuen Kunden oder größeren Projekten.

Wenn das Projekt abgeschlossen und die Leistung vollständig erbracht wurde, kann die Bürgschaft einfach zurückgegeben werden – entweder durch den Kunden oder das Unternehmen selbst. Die Bürgschaft erlischt automatisch, sobald das Originaldokument bei der Versicherung eingeht und entwertet wird. Auf Wunsch kann auch eine Kündigung zum Laufzeitende vorgenommen werden.

Die Bürgschaften werden von führenden Bürgschaftsversicherern und spezialisierten Finanzdienstleistern ausgestellt. Diese sind bei öffentlichen Auftraggebern, Bauherren, Banken und gewerblichen Partnern flächendeckend anerkannt. Dazu zählen z. B.:

 

  • Öffentliche Stellen (z. B. Kommunen)

  • Bau- und Projektentwickler

  • Einkaufsgenossenschaften

  • Industrie- und Großkunden

Die ausgestellte Urkunde enthält alle rechtlich erforderlichen Angaben zur sofortigen Verwendung.

In der Regel wird die Anfrage innerhalb von wenigen Stunden bearbeitet. Während dieser Zeit erfolgt eine Bonitätsprüfung. Wenn diese beendet ist, liegen innerhalb kurzer Zeit Angebote der infrage kommenden Versicherer vor. Dieser Prozess dauert in etwa zwischen 2 bis 5 Werktage.

Die Bürgschaftsversicherung wird von ausgewählten Versicherungsgesellschaften zur Verfügung gestellt.

Je nach Auftraggeber kann die Anzahlung unterschiedlich ausfallen. Eine Grenze gibt es hier jedoch nicht. Anzahlungen können variieren und bis zu 100% betragen.

Je nachdem, wie die Bonitätsprüfung ausfällt, variieren auch die Kosten für diese Bürgschaft. Umso besser das Ergebnis, umso geringer die Kosten. In Normallfall kann man ca. von bis zu 3% ausgehen.